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   BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18   

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BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18 (https://dejure.org/2018,56583)
BPatG, Entscheidung vom 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18 (https://dejure.org/2018,56583)
BPatG, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 7 W (pat) 15/18 (https://dejure.org/2018,56583)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Gemäß § 47 Abs. 1 ZPO hat sich ein abgelehnter Richter oder Prüfer bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch jeder Amtshandlung zu enthalten, es sei denn, es handelt sich um ein offensichtlich missbräuchliches Ablehnungsgesuch oder um die Erledigung unaufschiebbarer Amtshandlungen (vgl. näher Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn.1, 2 m. w. N.; zum Umfang der Wartepflicht vgl. BGH NJW-RR 2011, 427; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

    Zwar untersagt die - auch im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt anwendbare - Vorschrift des § 47 Abs. 1 ZPO einem abgelehnten Prüfer die Vornahme anderer als unaufschiebbarer Amtshandlungen bis zu einer - im vorliegenden Fall noch ausstehenden - rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (vgl. zum Umfang der Wartepflicht BGH NJW-RR 2011, 427; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn. 1; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

  • BPatG, 19.10.2017 - 7 W (pat) 13/17

    Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wegen einer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Gemäß § 47 Abs. 1 ZPO hat sich ein abgelehnter Richter oder Prüfer bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch jeder Amtshandlung zu enthalten, es sei denn, es handelt sich um ein offensichtlich missbräuchliches Ablehnungsgesuch oder um die Erledigung unaufschiebbarer Amtshandlungen (vgl. näher Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn.1, 2 m. w. N.; zum Umfang der Wartepflicht vgl. BGH NJW-RR 2011, 427; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

    Zwar untersagt die - auch im Prüfungsverfahren vor dem Patentamt anwendbare - Vorschrift des § 47 Abs. 1 ZPO einem abgelehnten Prüfer die Vornahme anderer als unaufschiebbarer Amtshandlungen bis zu einer - im vorliegenden Fall noch ausstehenden - rechtskräftigen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (vgl. zum Umfang der Wartepflicht BGH NJW-RR 2011, 427; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 47 Rn. 1; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - 7 W (pat) 13/17 -, veröffentlicht in juris).

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Auch auf die Rechtmäßigkeit der Rechtsanwendung kommt es regelmäßig nicht an (vgl. BGH NJW-RR 2012, 61, Tz. 7).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Jedoch ist dies nach Geltendmachung des Ablehnungsgrundes geschehen und führt damit - entgegen den Ausführungen im angefochtenen Beschluss - nicht zum Verlust des Ablehnungsrechts gemäß § 43 ZPO (vgl. BGH NJW-RR 2016, 887; Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 43 Rn. 8).
  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Diese Vorschrift regelt ausdrücklich nur einen Fall, in dem eine Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Tz. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Tz. 5).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Diese Vorschrift regelt ausdrücklich nur einen Fall, in dem eine Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Tz. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Tz. 5).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Die Richter- bzw. Prüferablehnung wegen Befangenheit dient nicht dazu, sich gegen eine für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung des Richters bzw. Prüfers zu wehren (vgl. BGH NJW 2002, 2396, juris Tz. 7).
  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Diese Vorschrift regelt ausdrücklich nur einen Fall, in dem eine Partei trotz Kenntnis des Ablehnungsgrundes - zunächst - darauf verzichtet, diesen geltend zu machen und sich auf die weitere Verhandlung einlässt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, BGHZ 165, 223, 226; Beschlüsse vom 24. April 2013 - RiZ 4/12, juris Tz. 18; vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800 Tz. 5).
  • BPatG, 27.04.2015 - 7 W (pat) 93/14

    Patentfähigkeit eines Patentgegenstands mit der Bezeichnung "Rotorblatt einer

    Auszug aus BPatG, 26.10.2018 - 7 W (pat) 15/18
    Insoweit fehlt es bereits an einer gemäß § 73 Abs. 1 PatG anfechtbaren Entscheidung der Patentabteilung über ein Ablehnungsgesuch (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 27. April 2015 - 7 W (pat) 93/14, BeckRS 15, 10494).
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